Praktische Tipps und Hilfen
Mobilität bedeutet Lebensqualität – auch mit körperlicher Einschränkung. Auf dieser Service-Seite finden Sie hilfreiche Informationen und nützliche Angebote rund um das Autofahren mit Behinderung oder Handicap. Wir haben für Sie eine kompakte Übersicht zusammengestellt, die Ihnen den Alltag im Straßenverkehr erleichtert.
Hier erfahren Sie alles Wichtige über den Behindertenparkausweis, den Euroschlüssel für barrierefreie Toiletten und Einrichtungen sowie spezielle Pannenservices für Menschen mit Handicap. Ergänzend stellen wir Ihnen eine Auswahl hilfreicher Links zu Partnern und Organisationen bereit, die Sie bei Ihrer Mobilität unterstützen.
Unser Ziel ist es, Ihnen Orientierung und praktische Hilfestellung zu bieten – damit Sie jederzeit sicher und komfortabel unterwegs sind.
Menschen mit körperlicher Einschränkung benötigen oft mehr Platz zum Ein- und Aussteigen. Herkömmliche Parkplätze in Innenstädten oder Parkhäusern sind daher häufig ungeeignet. Für diesen Bedarf gibt es spezielle Behindertenparkplätze, die jedoch nur mit einem gültigen europäischen Parkausweis genutzt werden dürfen.
Wer erhält den Parkausweis?
Den europäischen Parkausweis erhalten Sie, wenn Ihr Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „aG“ (außergewöhnlich gehbehindert) oder „Bl“ (blind) enthält. Der Ausweis muss gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe ausgelegt werden – das bloße Mitführen reicht nicht aus.
Vorteile & Parkprivilegien
Mit dem Parkausweis dürfen Sie:
- auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen mit Rollstuhlsymbol parken,
- im eingeschränkten Halteverbot und auf Anwohnerparkplätzen bis zu drei Stunden parken (mit Parkscheibe),
- im Zonenhalteverbot und auf öffentlichen Parkplätzen die zulässige Parkdauer überschreiten,
- in Fußgängerzonen während der Ladezeiten parken,
- in verkehrsberuhigten Bereichen parken, solange Sie den Verkehr nicht behindern,
- auf parkscheinpflichtigen Flächen kostenlos parken.
Nutzung durch Dritte
Der Parkausweis darf auch genutzt werden, wenn Sie selbst nicht fahren – z. B. durch Begleitpersonen oder Fahrdienste. Voraussetzung ist jedoch, dass die Fahrt in direktem Zusammenhang mit Ihnen steht (z. B. Arztbesuch, Einkauf, Arbeitsweg). Eine Nutzung ohne Ihre Anwesenheit ist nicht erlaubt.
Antrag & Sonderregelungen
Die Beantragung erfolgt beim zuständigen Straßenverkehrsamt. Benötigt werden:
- ein formloses Anschreiben,
- eine Kopie Ihres Schwerbehindertenausweises,
- eine Kopie Ihres Personalausweises,
- ein aktuelles Lichtbild.
Einige Bundesländer bieten zudem regionale Sonderparkausweise für Personen mit anderen Einschränkungen an. Diese gelten meist nur im jeweiligen Bundesland und sind an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.
Seit 1986 sorgt der Euroschlüssel für barrierefreien Zugang zu behindertengerechten Anlagen in ganz Europa. Mit diesem einheitlichen Schließsystem können Menschen mit körperlicher Einschränkung eigenständig und sicher Behindertentoiletten, Aufzüge, barrierefreie Eingänge und weitere Einrichtungen nutzen – aktuell vor allem in Städten, Bahnhöfen, Raststätten, Kaufhäusern und öffentlichen Gebäuden. Zukünftig soll der Euroschlüssel auch für weitere barrierefreie Zugänge wie Hebebühnen oder Treppenlifte eingesetzt werden.
Das System hat zwei Vorteile: Es ermöglicht berechtigten Personen den unkomplizierten Zugang ohne fremde Hilfe und schützt gleichzeitig die Anlagen vor Vandalismus und unsachgemäßer Nutzung.
Wer erhält den Euroschlüssel?
Den Euroschlüssel können Sie gegen eine geringe Gebühr (ca. 30 € – Stand: 03/2025) beantragen, wenn Sie:
- eines der Merkzeichen aG, B, H oder Bl in Ihrem Schwerbehindertenausweis eingetragen haben (unabhängig vom Grad der Behinderung) oder
- das Merkzeichen G sowie einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 70 besitzen.
Bei bestimmten chronischen Erkrankungen wie Morbus Crohn oder Colitis Ulcerosa ist alternativ eine ärztliche Bestätigung erforderlich.
Antrag & Bestellung
In Deutschland wird der Euroschlüssel über den Club Behinderter und ihrer Freunde, Darmstadt e. V. (CBF) ausgegeben. Für die Bestellung senden Sie eine Kopie Ihres Schwerbehindertenausweises (Vorder- und Rückseite) per Post, Fax oder E-Mail an:
CBF Darmstadt e. V. – Euroschlüssel
Pallaswiesenstraße 123a, 64293 Darmstadt
Telefon: 06151 81 22-0
Telefax: 06151 81 22-81
E-Mail: info@cbf-darmstadt.de
Weitere Infos: www.cbf-da.de
Sicherheit und Mobilität sind für alle wichtig – besonders für Menschen mit Handicap. Deshalb bieten sowohl der ADAC als auch der BAVC zuverlässige Pannenhilfe-Services an, die speziell auch für Menschen mit Behinderung eine wertvolle Unterstützung sind.
Ob eine Panne auf der Autobahn, eine leere Batterie oder ein platter Reifen – im Ernstfall sind ADAC und BAVC rund um die Uhr zur Stelle und sorgen dafür, dass Sie schnell und sicher weiterkommen. Besonders fair: Beide Automobilclubs bieten ermäßigte Mitgliedstarife für Menschen mit Schwerbehinderung an. So profitieren Betroffene nicht nur von schneller Hilfe, sondern auch von attraktiven Konditionen.
Mit der vergünstigten Mitgliedschaft sichern Sie sich:
- Professionelle Pannenhilfe
- Abschleppdienst & Fahrzeugrücktransport
- Individuelle Hilfe bei Mobilitätseinschränkungen
- 24-Stunden-Notrufservice
Wer mobil bleiben möchte und auf ein sicheres Gefühl unterwegs Wert legt, ist beim ADAC und BAVC gut aufgehoben – inklusive spezieller Tarife für Menschen mit Handicap.
Hier finden Sie eine Auswahl an Webseiten, die uns besonders gut gefallen. Ob hilfreiche Infos, spannende Inhalte oder einfach nur unterhaltsam – wir möchten diese Links gerne mit Ihnen teilen.
Wichtiger Hinweis: Weitere Informationen zu externen Links finden Sie in unserer Erklärung im Impressum.
Partnerbetriebe:
Parkausweis & Parkerleichterungen
Menschen mit körperlicher Einschränkung benötigen oft mehr Platz zum Ein- und Aussteigen. Herkömmliche Parkplätze in Innenstädten oder Parkhäusern sind daher häufig ungeeignet. Für diesen Bedarf gibt es spezielle Behindertenparkplätze, die jedoch nur mit einem gültigen europäischen Parkausweis genutzt werden dürfen.
Wer erhält den Parkausweis?
Den europäischen Parkausweis erhalten Sie, wenn Ihr Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „aG“ (außergewöhnlich gehbehindert) oder „Bl“ (blind) enthält. Der Ausweis muss gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe ausgelegt werden – das bloße Mitführen reicht nicht aus.
Vorteile & Parkprivilegien
Mit dem Parkausweis dürfen Sie:
- auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen mit Rollstuhlsymbol parken,
- im eingeschränkten Halteverbot und auf Anwohnerparkplätzen bis zu drei Stunden parken (mit Parkscheibe),
- im Zonenhalteverbot und auf öffentlichen Parkplätzen die zulässige Parkdauer überschreiten,
- in Fußgängerzonen während der Ladezeiten parken,
- in verkehrsberuhigten Bereichen parken, solange Sie den Verkehr nicht behindern,
- auf parkscheinpflichtigen Flächen kostenlos parken.
Nutzung durch Dritte
Der Parkausweis darf auch genutzt werden, wenn Sie selbst nicht fahren – z. B. durch Begleitpersonen oder Fahrdienste. Voraussetzung ist jedoch, dass die Fahrt in direktem Zusammenhang mit Ihnen steht (z. B. Arztbesuch, Einkauf, Arbeitsweg). Eine Nutzung ohne Ihre Anwesenheit ist nicht erlaubt.
Antrag & Sonderregelungen
Die Beantragung erfolgt beim zuständigen Straßenverkehrsamt. Benötigt werden:
- ein formloses Anschreiben,
- eine Kopie Ihres Schwerbehindertenausweises,
- eine Kopie Ihres Personalausweises,
- ein aktuelles Lichtbild.
Einige Bundesländer bieten zudem regionale Sonderparkausweise für Personen mit anderen Einschränkungen an. Diese gelten meist nur im jeweiligen Bundesland und sind an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.

